Der Krankentransportschein — offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) — ist das Formular, mit dem Ihr Arzt eine medizinisch notwendige Fahrt verordnet. Hier lesen Sie, wann Sie ihn bekommen, welche Felder wichtig sind und wie Sie ihn ganz einfach per Foto einreichen.
Wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist: zur stationären Aufnahme oder Entlassung — und in besonderen Fällen zur ambulanten Behandlung, etwa Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 3 bis 5. Wann zahlt die Kasse?
Ihr Hausarzt, ein Facharzt oder der Arzt im Krankenhaus — in der Regel vor Fahrtantritt. Bei der Entlassung kümmert sich häufig das Krankenhaus um die Verordnung.
Das Formular selbst kostet nichts. Für die Fahrt zahlen gesetzlich Versicherte nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Kosten & Krankenkassen
Sie müssen die Verordnung nicht vorbeibringen: Mit unserem Muster-4-Scanner laden Sie einfach ein Foto hoch. Das Dokument wird digital ausgelesen, unsere Disposition prüft die Angaben und plant die Fahrt — oft noch am selben Tag.
Auch Serienverordnungen für Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie nehmen wir digital entgegen. Alternativ senden Sie das Foto einfach per WhatsApp.

Der Arzt — nach medizinischer Notwendigkeit. Ist unterwegs fachliche Betreuung oder eine Trage nötig, kreuzt er den Krankentransportwagen (KTW) an. Taxi oder KTW im Vergleich
Die Verordnung gilt für die verordnete Fahrt bzw. Behandlungsserie und wird in der Regel vor Fahrtantritt ausgestellt — rückwirkend ist sie normalerweise nicht möglich. Wir prüfen Ihren Schein direkt bei der Bestellung.
Kein Problem: Ihr Arzt kann die Verordnung neu ausstellen. Unsere Disposition sagt Ihnen sofort, ob mit Ihrem Schein alles passt.
| Feld auf dem Muster 4 | Was es bedeutet |
|---|---|
| Grund der Beförderung | Warum die Fahrt medizinisch notwendig ist — z. B. stationäre Aufnahme, Entlassung oder Fahrt zur Dialyse. |
| Art der Beförderung | Taxi/Mietwagen oder Krankentransportwagen (KTW) — der Arzt kreuzt an, was Ihr Zustand erfordert. |
| Hin- und/oder Rückfahrt | Beide Richtungen können verordnet werden — wichtig z. B. bei der Entlassung nach Hause. |
| Serienverordnung | Anzahl und Zeitraum der Fahrten bei regelmäßiger Behandlung — etwa dreimal pro Woche zur Dialyse. |
| Genehmigung der Kasse | Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung vorab erforderlich — in vielen Fällen (Dialyse, Chemo, Pflegegrad 4/5) gilt sie in der Regel als erteilt. |


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Geplanter Krankentransport — kein Notfalldienst. Im Notfall wählen Sie bitte 112.