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Die DAK-Gesundheit gehört mit rund 5,5 Millionen Versicherten zu den großen Ersatzkassen. Beim Krankentransport gilt der gewohnte Weg: ärztliche Verordnung (Muster 4), Fahrt bei uns bestellen — abgerechnet wird direkt mit der DAK, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

DAK-Versicherte müssen bei uns nichts auslegen und nichts einreichen: Die Abrechnung läuft zwischen uns und der Kasse. Übrig bleibt die Zuzahlung — 10 %, mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Fahrt.
Zur Dialyse, Chemo oder zum Facharzt: Ambulante Fahrten brauchen grundsätzlich eine Genehmigung (§ 60 SGB V). Bei Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung und Merkzeichen aG, Bl, H gilt sie als erteilt.
Keine Verordnung, aber ein wichtiger Termin? DAK-Versicherte können Fahrten natürlich auch privat beauftragen — mit festem Preis vorab, inklusive Wartezeit und Rückfahrt auf Wunsch.

Mehr zum Thema: Ratgeber Krankenkasse · Kosten & Abrechnung · Lexikon. Hinweis: Wir sind ein unabhängiger Krankentransport-Anbieter und gehören keiner Krankenkasse an; verbindliche Auskünfte zu Leistungen gibt Ihre Kasse.
Von unserem Standort in Schöneberg sind wir schnell in ganz Berlin für Sie da — Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 6, 10787 Berlin.
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